Vanessa Weißer
Rechtsanwältin
zugelassen auch bei dem OLG Frankfurt am Main
Zur Person
- Rechtsanwältin seit 1997
Mitglied
- der Bundesrechtsanwaltskammer
- der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Spezialgebiete
Familienrecht
Auf dem Gebiet des Familienrechts berate und vertrete ich Sie umfassend, insbesondere zu den Folgen von Trennung und Scheidung. Im Rahmen von Trennung und Scheidung sieht man sich oft einem zunächst unüberschaubaren Berg von zu regelnden Angelegenheiten gegenüber, die es zu bewältigen gilt. Hier setzt die anwaltliche Beratung an, um im ersten Schritt zu klären, was außergerichtlich geregelt werden kann, auch im Rahmen z.B. einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Sofern dies möglich ist, versuche ich dies gemeinsam mit der Mandantschaft umzusetzen, scheue jedoch auch nicht den Gang ins gerichtliche Verfahren.
Die häufig auftretenden Probleme im Rahmen von Trennung und Scheidung beim Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens, der Regelung der Unterhaltsansprüche, und der Aufteilung evtl. gemeinsamer Verbindlichkeiten, sind ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.
Desweiteren gehört die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrecht für gemeinsame minderjährige Kinder zu meinen Schwerpunkten. Meinen Blick versuche ich hierbei auf eine Lösung zu richten, die dem Kindeswohl am ehesten entspricht, die es aber auch den Eltern ermöglicht, den Erziehungsauftrag gemeinsam auch nach der Trennung wahrzunehmen. Sofern dies nicht möglich ist, leite ich aber auch hier das gerichtliche Verfahren dann ein, wenn eine sinnvolle einvernehmliche Lösung nicht zu erwarten ist.
Verkehrsrecht
Einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit stellt das Verkehrsrecht dar; hier insbesondere die Abwicklung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall.
Die Fülle der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen macht es dem Laien nahezu unmöglich, nach einem Verkehrsunfall die richtigen Schritte einzuleiten, um seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Hierbei kommt es oft entscheidend auch darauf an, sich von den Versicherern nicht bedrängen zu lassen, etwa vorzeitig vergleichsweise Beträge zu akzeptieren, welche die Ansprüche des Mandanten nur teilweise abdecken. Hier setzt die anwaltliche Beratung an. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kosten der anwaltlichen Beauftragung in der Regel vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu ersetzen sind.